Änderung der Kurabgabensatzung

Änderung der Kurabgabe der Gemeinde Zingst

In der Gemeindevertretersitzung am 21.01.2021 wurden die Neufassung der Kurabgabesatzung und die neue Kalkulation der Kurabgabe zum 01.01.2021 beschlossen. 

Rückwirkend zum 01.01.2021 gilt eine ganzjährige Kurabgabe von € 2,30, ermäßigt € 1,15 pro Tag. Ermäßigt sind Kinder von 7 bis 17 Jahre und Schwerbehinderte GdB 50% - 99%. Hunde zahlen ganzjährig € 1,00.

Wir werden alle bisher gezahlten Kurabgaben nachträglich neu berechnen und Ihnen die Änderungen zukommen lassen.